ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHERNTHANER TOURISTIK GMBH (Ski-u.Snowboardschule und Skiverleih)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SCHERNTHANER TOURISTIK GMBH (Ski-u.Snowboardschule und Skiverleih)

 

1. Allgemeines:
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB oder Geschäftsbedingungen) für sämtliche Rechtsgeschäfte und Vertragsverhältnisse, die zwischen den Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand und deren Kunden als Vertragspartner abgeschlossen werden.

Gegenstand der Salzburger Ski- & und Snowboardschulen ist der Betrieb von Schneesportschulen im Sinne von Ski- und Snowboardschulen.

Davon umfasst sind daher die Dienstleistungen der Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufs und des Snowboardfahrens (beides jedoch ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie des Führens und Begleitens von Schneesportarten, insbesondere betreffend Skilauf und Snowboardfahren.

Umfasst ist auch die von den Ski- & Snowboardschulen auf Wunsch des Vertragspartners erbrachte entgeltliche oder unentgeltliche Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Ski- oder Snowboardausrüstungen im Rahmen des bzw. zur Ermöglichung des Unterrichts (Ski- oder Snowboardverleih bzw. Verleih der gesamten oder teilweisen Ski- oder Snowboardausrüstung).


2. Reservierung, Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss, Online-Preisabfragen und Preise:

  • Reservierungen für Einzel- und Gruppenkurse können persönlich vor Ort, über Internet, telefonisch durchgeführt werden.
  • Die Angebote der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand sind freibleibend.
  • Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich die schriftlichen Auftragsbestätigungen der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand maßgeblich.
  • Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die jeweilige Ski- & Snowboardschule im SalzburgerLand.
  • Bei Buchungen vor Ort (Einzel- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb bzw. der Aushändigung der notwendigen Kurskarte begründet.
  • Gleiches gilt für Buchungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel, wobei die notwendige Kurskarte vor Beginn der Dienstleistungserbringung vom Kunden abgeholt wird.
  • In allen Fällen gilt, dass die Aushändigung der Kurskarte nur nach erfolgter vollständiger Bezahlung der Kurskosten vor Kursbeginn erfolgt.
  • Sowohl die Ski- & Snowboardschulen als auch die Ski- und Snowboardverleiher sind berechtigt, für die Erteilung von Schneesportunterricht bzw. Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Ski- oder Snowboardausrüstungen Subunternehmer einzusetzen.
  • Alle von den Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand angeführten Preise sind in EURO und, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Angaben in Preislisten verstehen sich ohne Gewähr. Für etwaige Druckfehler wird nicht gehaftet.
  • Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 4 Teilnehmer, behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen, oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.
  • Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation möglich.

 

3. Stornierungsrichtlinien:

  • Bis 7 Tage vor Leistungsantritt 100% Rückerstattung
  • Weniger als 7 Tage vor Leistungsantritt keine Rückerstattung. Jede Buchung oder Zahlung, die mit weniger als 7 Tage vor der Leistung erfolgt, unterliegt den gleichen Bestimmungen. 
  • Die Stornierung muss schriftlich, mit der der Reservierungsbestätigung (Beleg), an skischule@ski-kleinarl.at zugestellt werden.

 

4. Online-Angebote und Online-Buchungen:

Alle Leistungen der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand, die aufgrund von Online-Anfragen und -Bestellungen unter Verwendung des Internets oder anderer Onlinedienste erfolgen, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

 

4.1. Inhalt des Online-Angebots:
Die Ski- & Snowboardschule / der Ski- und Snowboardverleih (nachfolgend kurz "Autor" genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt.

 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

4.2. Verweise, Links:
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links" bzw. „Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, trifft den Autor grundsätzlich keinerlei Haftung, es sei denn, er hat vor der jeweiligen Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten der betreffenden Internetseiten oder Urheberrechtsverstößen nachweislich Kenntnis erlangt und es nach tatsächlicher Kenntniserlangung grob schuldhaft unterlassen, die Nutzung durch Dritte im Falle von rechtswidrigen Inhalten zu verhindern oder zu untersagen, vorausgesetzt, dies wäre ihm technisch möglich und zumutbar gewesen.

 Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw.

Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.

 

4.3. Urheber- und Kennzeichenrecht:
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Marken- und Kennzeichenrechts, den sonstigen einschlägigen Rechtsnormen sowie den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

Allein aufgrund der bloßen Nennung darf nicht darauf geschlossen werden, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der jeweiligen Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Der Kursteilnehmer erteilt durch die Annahme der AGB der Salzburger Ski- und Snowboardschule seine ausdrückliche Einwilligung und Zustimmung, dass im Rahmen des erteilten Skiunterrichts und den damit verbundenen Veranstaltungen seitens der Salzburger Ski- und Snowboardschule Lichtbilder angefertigt werden und auf der Website bzw. der Facebook-Seite der Salzburger Ski- und Snowboardschule veröffentlicht werden können. Seitens des Kursteilnehmers können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden, sodass mit Annahme der AGB der Salzburger Ski- und Snowboardschule hierauf ausdrücklich verzichtet wird.

Der Kursteilnehmer kann die Einwilligung und Zustimmung zur Veröffentlichung ihn oder sein Kind nachweislich zeigender Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite der Salzburger Ski- und Snowboardschule gegenüber dem Autor schriftlich unter Angabe des konkreten Lichtbildes jederzeit widerrufen.

 

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Vertragspartner hat die Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in den verschiedenen Schneesportarten, insbesondere im Skilauf und Snowboardfahren bei Kursbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären.

Er hat selbstständig für eine dem Stand der Schneesporttechnik, insbesondere der Ski- und Snowboardtechnik angemessene und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen und dafür aufzukommen.

Ebenfalls hat er die Ski- & Snowboardschule im SalzburgerLand über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, welche die Ausübung des Schneesportes beeinträchtigen oder bei Ausübung dieses Sportes akut werden können, aufzuklären.

Verwendet der Vertragspartner seine eigene Ski- oder Snowboardausrüstung, so ist von ihm vor Beginn des Unterrichts selbstständig die entsprechende technische Überprüfung der Ausrüstung, insbesondere der Ski- und Snowboardausrüstung und der Bindung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.

Für Schäden jeglicher Art, die dem Vertragspartner aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die jeweilige Ski- & Snowboardschule in keinem Fall.

Jeder Vertragspartner ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen.

Insbesondere kann die Ski- & Snowboardschule dem Vertragspartner die Teilnahme am Kurs mit einer die Sicherheit gefährdenden oder mangelhaften technischen Ausrüstung solange untersagen, bis der Vertragspartner die Behebung des Mangels veranlasst hat, ohne daß dem Vertragspartner Ansprüche auf Minderung des Entgelts für versäumte Unterrichtseinheiten zukommen.

Die Gruppeneinteilung sowie Einstufung nach dem Können des Vertragspartners bei den Kursen erfolgt durch die Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen.

Andernfalls ist die jeweilige Ski- & Snowboardschule im SalzburgerLand zur umgehenden Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass der sich vertragswidrig verhaltende Vertragspartner zur Rückforderung des geleisteten Entgelts berechtigt ist.

Anweisungen der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand hat der Vertragspartner strikt und genau zu befolgen und einzuhalten. Die Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand zur umgehenden Vertragsauflösung.

Weiters berechtigt eine Beeinträchtigung des Vertragspartners durch Alkohol und/oder Drogen zur umgehenden Vertragsauflösung durch die Ski- & Snowboardschule. In all diesen Fällen hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Gruppenmitglieder auf weniger als fünf Personen, so behalten sich die Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand das Recht vor Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden entsprechend zu reduzieren.

 

6. Haftungsbestimmungen:
Dem Vertragspartner der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

Die Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand haften nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche mit der Tätigkeit der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wobei der Haftungsausschluss für vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche jeder Art, grundsätzlich aber nicht für Personenschäden, gilt.

Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand bestehen.

Darüber hinaus haftet die jeweilige Ski- & Snowboardschule in keinem Fall, wenn sich der Vertragspartner unter Missachtung der Anweisungen der Ski- & Snowboardschule, der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht.

Sollten dem Vertragspartner Schäden entstehen, die auf eine dem Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich zu Verfügung gestellten oder vermittelten Ausrüstung zurückzuführen sind, so wird der Vertragspartner die Ski- & Snowboardschule entsprechend schad- und klaglos halten.

Soweit der Vertragspartner der Ski- & Snowboardschule Unternehmer ist (z.B. Reisebüro- oder Reiseveranstalter), beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Ski- & Snowboardschule sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden.

 

7. Reklamationen:
Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Vertragspartner dem jeweiligen Büro der Ski-& Snowboardschule im SalzburgerLand unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen.

Nimmt der Vertragspartner sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können auch etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden.

Sonstige Ansprüche gegen die Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

 

8. Rücktritt:
Für Einzelkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist.

Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Ski- & Snowboardschule im SalzburgerLand berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen bzw. bei Buchung eines halben Tages oder stundenweise den jeweils hierfür geltenden anteiligen Tages- bzw. Stundensatz zu verrechnen.

Für Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.

Bei witterungsbedingten Kursausfällen und in Fällen höherer Gewalt wird das geleistete Entgelt seitens der Ski- & Snowboardschulen im SalzburgerLand nicht zurückerstattet.

Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Kursteilnehmer als Vertragspartner. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Ski- & Snowboardschule keinen Ersatz.


9. Sicherheit:
Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche laut Salzburger Landessportgesetz 1988, LGBI. Nr. 98/1987 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind.

Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.

 

10. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):

 10.1. Obliegenheiten und Erklärungen des Vertragspartners:

Dem Vertragspartner sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.

Der Vertragspartner hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule oder des Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Snowboardschule, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.

Der Vertragspartner sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Vertragspartner im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- & Snowboardschule in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.

Der Vertragspartner erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.

Der Vertragspartner erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.

Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Vertragspartner dies sofort der Ski- & Snowboardschule mitteilen, sodass der Vertragspartner sofort von anderen Personen isoliert werden kann.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Vertragspartner der Ski- & Snowboardschule zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboardschule abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Vertragspartner in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Vertragspartners einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden. 

 

10.2. Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:

 Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule möglich:
Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- und Snowboardschule möglich und nimmt der Vertragspartner am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem Punkt 8. „Rücktritt“ ausgeführten Bestimmungen sinngemäß.

Dies auch dann, wenn der Vertragspartner seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Vertragspartner nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss.

Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird.

Die Schließung des allfällig vom Vertragspartner benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich.

Gleiches gilt für alle möglichen, den Vertragspartner allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Vertragspartner aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.

 

Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise nicht möglich:
In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Vertragspartner einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Vertragspartner nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt:

  • behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen ist,
  • behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule zwingend erforderlich ist,
  • behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
  • den Vertragspartner treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.      

 Die Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule entfällt auch, wenn Ski- oder Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer der jeweiligen Skischule benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter Covid-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der jeweiligen Ski- & Snowboardschule ausfallen. Die Ski- & Snowboardschulen sind insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen.

Die Leistungserbringung ist für die Ski- & Snowboardschule nur nach Vertragsänderung
(Vertragsanpassung an geänderte Verhältnisse) möglich:
Für den Fall, dass es aufgrund behördlicher Maßnahmen oder Anordnungen zur Untersagung von
Gruppenkursen kommt, ist die Ski- & Snowboardschule berechtigt, den Vertrag zu ändern bzw. das
Vertragsentgelt unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angebotenen
Preises für Einzelkurse bzw. Einzelstunden anzupassen und dem Kunden die Differenz zur bereits
erfolgten Zahlung in Rechnung zu stellen, dies unter folgenden Voraussetzungen:
• nach Vertragsabschluss wurde durch eine behördliche Maßnahme oder Anordnung die Abhaltung
von Gruppenkursen oder Kursen für Gruppen von aus demselben Haushalt stammenden Personen
untersagt, was für die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar
war,
• die behördliche Maßnahme oder Anordnung bezieht sich auf den Zeitraum der Vertragsleistung,
• der Ski- & Snowboardschule ist nach Maßgabe der behördlichen Maßnahme oder Anordnung die
Abhaltung von Einzelkursen erlaubt,
• die Leistungserbringung ist für die Ski- & Snowboardschule zumindest grundsätzlich weiterhin
möglich (die Benützung von Pistenflächen wurde nicht gänzlich untersagt oder der Seilbahn- bzw.
Liftbetrieb wurde nicht gänzlich eingestellt), und
• der Rücktritt vom Vertrag wurde vom Kunden nicht gemäß 5.1. Rücktrittsbedingungen erklärt.

 

10.3. Besondere Haftungsbestimmungen:
Die Ski- & Snowboardschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Auftreten von COVID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Vertragspartner während der Erbringung der Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden Vorkehrungen von der Ski- & Snowboardschule ausgegangen sein sollte.

Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule aus einem oder mehreren der oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Ski- & Snowboardschule für Schäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten des Vertragspartners eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte Aufwendungen, jegliche Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer damit zusammenhängenden vorzeitigen Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im Zusammenhang mit verfallenen Liftkarten, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.), jedenfalls ausgeschlossen.

Gleiches gilt auch dann, wenn die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise möglich ist (vgl. dazu oben entsprechende Bestimmungen), der Vertragspartner den Unterricht jedoch aufgrund einer beim Vertragspartner nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss.

 

11. MIETBEDIUNGEN für Ski und Snowboardverleih der SCHERNTHANER TOURISTIK GMBH 

11.1  Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich.

11.2  Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.

11.3  Der Mietpreis ist bei Mietbeginn direkt im Verleihshop zu entrichten. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird. Als Pfand ist ein blanko unterfertigter Kreditkartenabzug, das Original eines Lichtbildausweises oder ein Gelddepot in Höhe des Zeitwertes des Sportgerätes zu erlegen.

11.4  Der Mietgegenstand ist grundsätzlich gegen Bruch und Diebstahl versichert. Im Schadensfall, also bei Bruch oder Diebstahl, ist jedoch ein Selbstbehalt wie folgt zu entrichten:

  • bei Buchung der SILBER Class: € 150,00
  • bei Buchung der GOLD Class: € 250,00
  • bei Buchung der PREMIUM Class: € 350,00
  • bei Buchung der DIAMOND Class: € 450,00
  • bei Buchung von Kinderski € 100,00
  • bei Buchung eines Snowboards € 200,00
  • bei Buchung von Skischuhen € 100,00
  • bei Buchung von Kinderskischuhen € 60,00
  • bei Buchung von Stöcken € 25,00
  • bei Buchung eines Helms € 40,00

Durch Zahlung einer Gebühr in Höhe von einmalig € 7,50 für eine Mietdauer von maximal zwei Tagen oder von einmalig € 15,00 ab drei Tagen Mietdauer entfällt der soeben genannte Selbstbehalt in Folge von Diebstahl oder Bruch (gilt für Erwachsenen-Ausrüstung).

11.5  Für Kinder-Ausrüstung ist eine Gebühr von einmalig € 4,00 für eine Mietdauer von maximal zwei Tagen oder von einmalig € 8,00 ab drei Tagen zu entrichten.

11.6  Für Snowboard Ausrüstung gelten die gleichen Gebühren beziehungsweise Mietbedingungen wie für Skiausrüstungen.

11.7  Im Fall eines Diebstahls ist in jedem Fall die Vorlage einer polizeilichen Anzeige erforderlich, bei Nichtvorlage der polizeilichen Anzeige ist der Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen. Sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Produktes.

11.8  Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden.

11.9  Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen.

11.10 Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzustellen und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet.

11.11 Bei Vermietung ab 15.00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauf folgenden Kalendertag verrechnet. Bei Rückgabe des Sportgerätes vor 10.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

11.12 Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet.

11.13 Eine vorzeitige Rückgabe des Sportgerätes und Erstattung des nicht verbrauchten Mietpreises ist nur möglich, wenn der Mieter aus wichtigen Gründen vorzeitig abreisen muss. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Sportgerätes wird der Kreditkartenabzug oder das Gelddepot bzw. das Dokument an den Mieter ausgefolgt.

11.14 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Ski nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Skisafes verwahrt werden. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versperrten Skiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.

11.15 Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bzw. dem Hotel-Verrechnungsbeleg (Club Robinson) bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.

11.16 Auch in den Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstiger Witterung, bleibt die Mietzinszahlungspflicht aufrecht.

11.17 Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters während aufrechter Miete gilt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests und der sofortigen Rückgabe des Mietgegenstandes, dass ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des ärztlichen Attests keine Miete zu zahlen ist und eine Geldrückgabe für die restliche bereits bezahlte Mietdauer erfolgt.

11.18 Falls das gemietete Sportgerät ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird. Wir übergeben Ihnen die Leihgeräte in einwandfreiem Zustand. Sie sind für die Artikel voll verantwortlich, und wir übernehmen keinerlei Haftung und Kosten bei Unfällen oder Diebstahl. Die Verleihgeräte sind nicht versichert. Bei grober Beschädigung der Laufflächen (z.B. durch Fahren auf der Straße oder über Steine) kann bei Rückgabe zusätzlich zum Mietpreis ein Betrag bis zu € 50,00 verrechnet werden.

 

11.19 Persönliche Daten, die im Zuge der Geschäftsabwicklung angegeben werden, werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, ausschließlich zur Bearbeitung der Anfragen bzw. Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt. Eine dauerhafte Speicherung und Nutzung der Daten für Marketingzwecke erfolgt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung (im Zuge der Kundenregistrierung) des Mieters. Diese Zustimmung kann jederzeit und kostenlos widerrufen werden, z.B. per E-Mail an skischule@ski-kleinarl.at. Die Daten des Mieters werden weder verkauft, vermietet oder Dritten verfügbar gemacht.

11.20 Skischuhe werden an die Skibindung angepasst, beide Mietgegenstände entsprechen den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 11088. Im Zuge der Übergabe des Mietgegenstandes wird eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung nach ISO-/ÖNORM jedoch nicht vorgenommen. Wir empfehlen jedoch allen Skimietern eine Top-Sicherheitseinstellung (= elektronische Bindungsprüfung) gemäß ISO-Norm 11088 um einen Preis von € 15,00. Diese Einstellung benötigt vor Ort ca. 10 Minuten. Sollte der Mieter keine Top-Sicherheitseinstellung vornehmen lassen, wird die Skibindung per Hand nach ISO-Zahl eingestellt.

 

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl:

Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung der Ski- & Snowboardschule / des Skiverleihs.

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der Ski- & Snowboardschule / des Skiverleihs örtlich und sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

13. Rechtswirksamkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des gesamten Rechtsgeschäftes.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.